Pflegepause:
Mit der Verhinderungspflege neue Kraft schöpfen.
Verhinderungspflege in Barmbek, Bramfeld, Steilshoop und Dulsberg
- Ihnen stehen bis zu 48 Stunden pro Jahr zu
- Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- Tanken Sie Kraft und atmen Sie durch
Wenn Sie als Pflegeperson Erholung benötigen.
Gerade für Angehörige ist die Pflege eines geliebten Menschen eine große physische und auch psychische Belastung. Umso wichtiger ist es, sich regelmäßig Auszeiten von der Pflege zu gönnen. Sie können nicht alles rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr stemmen, auch wenn Sie es gerne möchten. Es ist keine Schande müde zu sein und neue Kraft zu benötigen – das ist menschlich und verständlich.
Die Verhinderungspflege soll dazu beitragen, dass der pflegende Angehörige regelmäßige Erholungspausen einlegen kann, um Überlastung und Burnout zu vermeiden. Dabei kann die Verhinderungspflege stundenweise, tageweise oder auch über mehrere Wochen in Anspruch genommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Pflegedienst die Pflege vor Ort übernimmt oder der Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Einrichtung untergebracht wird. Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung, die dazu beitragen kann, dass pflegende Angehörige ihre Pflegeaufgaben langfristig bewältigen können.
Diese Auszeiten zahlen die Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege. Ihnen stehen bis zu 48Stunden Auszeit pro Jahr zu. Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Verhinderungspflege ist, dass der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 hat und durch die Pflegeperson seit 6 Monaten zu Hause versorgt wird. Es ist nicht erforderlich, dass der Pflegegrad seit 6 Monaten vorliegt.
Sie möchten, dass in der Zeit, in der Sie sich die Auszeit nehmen, Ihr Angehöriger in sicheren Händen ist? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die Pflege und Betreuung in Hamburg Barmbek, Bramfeld und Umgebung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir erläutern Ihnen alle Möglichkeiten und helfen Ihnen, die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Ein Anruf genügt.