Gerade im Alter oder bei chronischen Erkrankungen kann der Alltag schnell zur Herausforderung werden. Einfache Tätigkeiten, die man früher ohne weiteres erledigen konnte, werden auf einmal mühsam und anstrengend. Wer aufgrund seiner Einschränkungen im Alltag Hilfe benötigt, hat Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Hier kommen auch Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI ins Spiel.
Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI sind Leistungen der Pflegeversicherung, die dazu dienen, pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen von ihrer Pflegetätigkeit zu entlasten und Freiräume zu schaffen, um ihre eigenen Bedürfnisse wahrnehmen zu können. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen so lange wie möglich in seiner häuslichen Umgebung zu versorgen und eine Überforderung der Pflegepersonen zu vermeiden.
Zu den Entlastungsleistungen gehören beispielsweise:
- Unterstützung im Haushalt, wie Putzen, Waschen, Einkaufen oder Kochen
- Betreuungsleistungen, wie die Begleitung zu Arztbesuchen, Spaziergängen oder kulturellen Veranstaltungen
Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI können individuell auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abgestimmt werden. Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Jahr.
Die Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI können eine große Hilfe im Pflegealltag sein. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sollten sich daher frühzeitig informieren und beraten lassen, um die passenden Leistungen für sich und den Pflegebedürftigen zu finden.