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Pflege: Tipps, Ratgeber und Informationen rund um die häusliche Pflege

Kennen Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche rund um das Thema Pflege? Sie sind auf der Suche nach Antworten auf Fragen rund um Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung? Wir informieren Sie - kostenlos!

Wenn die Pflege eine Pause braucht: Verhinderungspflege als Unterstützung in schweren Zeiten

Die Verhinderungspflege – die bezahlte Auszeit für pflegende Personen.

Pflegende Angehörige leisten tagtäglich großartige Arbeit, um ihre Lieben zu Hause zu versorgen und zu betreuen. Doch oft stoßen sie dabei an ihre Grenzen, sei es aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen. In solchen Fällen kann die Verhinderungspflege eine große Hilfe sein. Was das genau ist und wie sie funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten soll. Wenn der oder die pflegende Angehörige vorübergehend ausfällt, weil er oder sie erkrankt, Urlaub macht oder aus anderen Gründen verhindert ist, übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung des Pflegebedürftigen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Pflegebedürftigen auch in solchen Fällen weiterhin gut versorgt sind.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind und von einer pflegenden Person zu Hause versorgt werden. Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Dabei kann sie entweder am Stück oder in einzelnen Tagen genutzt werden.

Wie wird Verhinderungspflege beantragt?

Um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss sie bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, damit die Pflegekasse genügend Zeit hat, die Leistung zu prüfen und zu bewilligen. In der Regel reicht es aus, wenn der Antrag schriftlich oder telefonisch gestellt wird. Wichtig ist, dass der Antragsteller genau angibt, welche Art von Verhinderungspflege benötigt wird und wie lange sie in Anspruch genommen werden soll.

Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege umfasst in erster Linie die Grundpflege, also die Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme und bei der Mobilität. Aber auch die hauswirtschaftliche Versorgung, wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen, kann im Rahmen der Verhinderungspflege übernommen werden. Wichtig ist, dass die Verhinderungspflege von einer geeigneten und qualifizierten Person erbracht wird, wie beispielsweise einem ambulanten Pflegedienst.

Fazit

Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige, die zeitweise ausfallen. Durch die Inanspruchnahme dieser Leistung kann gewährleistet werden, dass die Pflegebedürftigen auch in Abwesenheit der pflegenden Person gut versorgt sind. Wenn du als pflegender Angehöriger einmal eine Auszeit brauchst, solltest du dich über die Möglichkeiten der Verhinderungspflege informieren.

Gut zu wissen: Erstattet werden Ihnen bis zu 48 Stunden Auszeit pro Jahr.

Sie haben Fragen Zum Thema „Verhinderungspflege“? Dann sprechen Sie uns an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir erläutern Ihnen alle Möglichkeiten und helfen Ihnen, die notwendigen Formalitäten rund um die ambulante Pflege in Barmbek zu erledigen. Ein Anruf unter 0 40 / 46 99 45 69 reicht aus. 

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